Pro Radenthein Orts- und Regionalentwicklungs GmbH. & Co KG
Klammweg 10
9545 Radenthein

Geschäftsführung: König Manfred

Firmenbuchnummer: FN: 306466k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
Behörde gem. ECG: BH Spittal an der Drau
UID: ATU 64136633

Hausordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro Radenthein Orts- und Regionalentwicklung GmbH & Co KG, kurz: Granatium

Stand: 1.6.2019

Mit dem Betreten des GRANATIUMS und / oder dem Eintrittskartenkauf akzeptieren die KundInnen diese Hausordnung & AGBs.

Die Pro Radenthein Orts- und Regionalentwicklung GmbH & Co KG wird im Rahmen des Angemessenen alles daransetzen, den Besuch des Granatiums und der vom Granatium veranstalteten Aktivitäten so angenehm wie möglich zu gestalten und wird sich so weit wie möglich bemühen, etwaige Störungen oder Unannehmlichkeiten für die BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken und die Sicherheit zu gewährleisten.Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

EINTRITTSKARTEN – Für den Besuch müssen Sie über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Besucher sind verpflichtet, ihr Ticket während der Dauer ihres Aufenthalts mitzuführen. Bei Verlust des Tickets wird dieses nicht ersetzt. Es gelten die Preise gemäß der geltenden Preisliste (Kassa-Aushang, Homepage). Ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten, ein Ersatz bzw. ein Ersatz für nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen kann nicht geleistet werden. Tickets verlieren beim Verlassen des Granatiums ihre Gültigkeit.

GRUPPENTICKETS – Als Gruppenbuchung verstehen wir eine Gruppe ab 20 Personen, Reiseleiter und Chauffeure sind kostenfrei. Stornierungen sind bis 3 Tage vor dem gebuchten Datum kostenfrei, ansonsten werden die Tickets gemäß Buchung voll verrechnet. Bereits bezahlte Tickets werden nicht refundiert.

ÖFFNUNGSZEITEN/FÜHRUNGEN: Die ÖZ sind auf der Homepage www.granatium.at angegeben. Die Änderung der Öffnungs- und Führungszeiten bleiben dem Granatium vorbehalten. Aus Änderungen der Zeiten können keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

AUFSICHTSPFLICHT – Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt die Beaufsichtigung/Anleitung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson dessen, welche Aktivitäten für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene geeignet sind und Alter sowie Entwicklungsstand entsprechen, werden samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt. Kinder und Schutzbefohlene sind von ihren Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen im gesamten Areal durchgehend und ausschließlich selbst zu beaufsichtigen und anzuleiten. Mitarbeiter übernehmen keine Aufsicht.

SPEISEN – Das Verzehren von Speisen & Getränken ist in den Ausstellungsräumlichkeiten und im Stollen nicht gestattet.

KINDERWAGEN – sind überall erlaubt. Ein Wickeltisch steht im Shop / EG zur Verfügung.

MUSEUMSSHOP – Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Granatiums.

HUNDE – Das Mitführen von Hunden ist nur im Außenbereich gestattet, nicht in der Ausstellung und im Stollen und jeweils nur an der kurzen Leine, Tierexkremente sind vom Hundehalter zu entsorgen.

HÖHERE GEWALT / WARTUNG – Das Granatium behält sich vor, den Zutritt aus Sicherheitsgründen, bei Wartungen oder in Fällen höherer Gewalt einzuschränken oder einzustellen und das Gelände erforderlichenfalls vollständig räumen zu lassen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, auch nicht teilweise.

FILM & FOTO – Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist gestattet, die Besucher sind jedoch selbst dafür verantwortlich, allenfalls notwendige Einwilligungen von abgebildeten Personen einzuholen. Gewerbliche Aufnahmen (Filmen und Fotografieren) sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Geschäftsführung gestattet. Das Granatium haftet nicht für unerlaubte Bildverwendung Dritter.

ABFÄLLE gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

SCHÜRF – UND FREIGELÄNDE:

Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, sind folgende Regeln im Außengelände zu beachten:

  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, auf Verlangen ist die Eintrittskarte vorzuweisen. Das Personal ist berechtigt, Zuwiderhandelnde von der Schürfstelle wegzuweisen.
  • Mit der entsprechenden Eintrittskarte erwerben die Besucher das Recht am entsprechenden Tag im Rahmen der Öffnungszeiten in dem dafür gekennzeichneten Bereich Granate zu suchen bzw. zu schürfen. Um die Nachhaltigkeit unserer Granat Erlebniswelt zu sichern, beinhaltet der Eintritt das Schürfen „einer Handvoll Granate“ pro Person.
  • Beim Schürfen dürfen ausschließlich jene Werkzeuge eingesetzt werden, welche von der Pro Radenthein zur Verfügung gestellt werden. Diese Werkzeuge sind vor dem Verlassen des Schürfgeländes zu retournieren. Die Besucher haften für Beschädigungen.
  • Alle Besucher haben Rücksicht auf andere Besucher und die Infrastruktur zu nehmen. Andere Besucher dürfen nicht gestört oder behindert werden.
  • Granatschürfen aus professionellen Motiven ist nicht erlaubt.

Der Aufenthalt im Freigelände und das Schürfen erfolgen auf eigene Gefahr. Die Besucher haben alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, sich selbst und/oder andere und deren Eigentum zu gefährden. Eltern haften für ihre Kinder, Lehrer für ihre Schulklassen und Gruppenleiter für ihre Gruppen.

Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen müssen bei allen Wasserflächen stets Sichtkontakt zu ihren bzw. begleiteten Kindern und Schutzbefohlenen halten. Für die Begehung des Stollens und während des Aufenthaltes im Schürfgelände ist die Verwendung der Schutzhelme verpflichtend. Während des Granatschürfens auch das Tragen der Schutzbrillen.

Entsprechend den Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall etc.) kann es zu verstärkter Rutschgefahr und zu eingeschränktem Winterdienst kommen. Das Verhalten und die Ausrüstung sind den Witterungsbedingungen anzupassen; Beschilderungen und Absperrungen sind zu befolgen. Zäune, Sicherheitsgitter aller Art dürfen nicht überschritten oder entfernt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Begehung der anschließenden Granatschlucht adäquate Ausrüstung voraussetzt und auf eigene Gefahr erfolgt. Die Granatschlucht ist kein Teil des Granatiums und ist frei zugängliches Gelände.

Mitarbeiter sind berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder sich ohne Ticket im Granatium aufhalten, vom Besuch auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Kosten werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können von der betreffenden Person nicht geltend gemacht werden.

DATENSCHUTZ – Das Granatium verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.

RECHT – Die Haftung für erlittene Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch, ist vollumfänglich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters entgegenstehen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist die Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen geltend zu machen, dies gilt auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt werden. Das Granatium haftet nicht für falsche Informationen Dritter.

ÄNDERUNGEN – Wir behalten uns vor, die Hausordnung & AGB bei Bedarf zu ändern.

SALVATORISCHE KLAUSEL – Falls eine Bestimmung dieser Hausordnung & AGB unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Pro Radenthein Orts- und Regionalentwicklungs GmbH & Co KG
Granatium
Klammweg 10
A – 9545 Radenthein
T: 0043 4246 29135
E:

 

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